Januar 2026 Harte Gangart bei Pachtverträgen

Warum ältere Hotels schnell in bautechnische Konflikte zwischen Betreiber und Eigentümer geraten und wie sich das vermeiden lässt.

Vermehrt werden in letzter Zeit von Hotelbetreibern Pachtverträge unter Verweis auf unzumutbare Baumängel fristlos gekündigt. Wir haben noch das Dorint Hotel Kaiserslautern und die drei H-Hotels in Oberstaufen in Erinnerung. Ein neuestes Beispiel ist das Hotel Sunderland im Sauerland, wo auch wieder Brandschutzmängel geltend gemacht werden. Der Verpächter hält dagegen, dass trotz Feststellung einiger Mängel behördlich keine Betriebseinstellung verfügt wurde.



Allerdings muss man wissen, das eine „bestandene“ Brandschau keine behördliche Garantie für eine Mängelfreiheit ist. Ein Betreiber kann nach eingehender Untersuchung durchaus berechtigt zu einer anderen Einschätzung gelangen, und manchmal kann ihm eine solche Feststellung auch aus anderen Gründen gerade gelegen kommen. Gerade bei Hotels, die 40 Jahre oder älter sind und nie brandschutztrechnisch ertüchtigt wurden, wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einige erhebliche Mängel stoßen können. Das Beispiel Crans-Montana zeigt ja, dass behördliche Inspektionen oft unterbleiben oder nachlässig durchgeführt werden. Besitzer älterer Hotels sollten also wachsam sein, was den Sicherheitszustand ihrer Häuser betrifft. 

Oft erscheinen Schönheitsreparaturen oder Softrenovierungen dringlicher als Maßnahmen, die der Gast nicht sieht und auch nicht honoriert. Aber ohne ein auskömmliches Capex-Budget lässt sich kein älteres Hotel dauerhaft betreiben, da sitzen Pachter und Verpächter in einem Boot.